UAB BAGFACTORY
ALLGEMEINE PRODUKTIONS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF
- ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN PRODUKTIONS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUF
1.1. Diese Allgemeinen Produktions- und Verkaufsbedingungen der UAB Bagfactory, juristische Person, Code 302842562, einer nach dem Recht der Republik Litauen ordnungsgemäß gegründeten und bestehenden Firma (der "Verkäufer"), gelten für alle Verkaufsgeschäfte, die zwischen dem Verkäufer als Verkäufer der Produktion und seinem Kunden als Käufer (der "Käufer") abgeschlossen werden, sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung des Verkäufers, dem Preisangebot oder einer anderen Mitteilung des Verkäufers an den Käufer auf die Bedingungen Bezug genommen wurde.
1.2. Die Bedingungen sind auch dann anwendbar, wenn der Verkäufer mündlich oder schriftlich auf sie verweist. Die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann für alle Käufe und damit verbundenen Geschäfte, bis der Verkäufer auf andere Bedingungen verweist.
1.3. Wenn der Käufer beim Verkäufer eine Bestellung aufgibt oder auf andere Weise über einen Kauf verhandelt, erklärt er sich mit den Bedingungen einverstanden und akzeptiert, an sie gebunden zu sein.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Beschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat in jedem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.5. Der Verkäufer verkauft bestimmte Produkte (die "Produkte") an den Käufer gemäß den in diesen Bedingungen vereinbarten Konditionen. Eine bestätigte Bestellung, ein akzeptiertes Preisangebot oder eine andere Vereinbarung, die die Bedingungen durch Verweis in diese Bedingungen aufnimmt, wird gemeinsam als "Auftrag" bezeichnet.
1.6. Diese Bedingungen gelten für den bestätigten Auftrag, der auf diese Bedingungen Bezug nimmt, unabhängig davon, ob dies in der Auftragsbestätigung oder in einer anderen vom Verkäufer verwendeten Form der Benachrichtigung angegeben ist, und sie haben Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den bestätigten Auftrag. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Beschränkungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat in jedem Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. - PREISE, BESTELLUNG UND AUFTRAGSABWICKLUNG
2.1. Die tatsächlich gelieferten Mengen und/oder erbrachten Leistungen werden zu den Preisen in Rechnung gestellt, die der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat oder die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem der Käufer dem Verkäufer den Auftrag erteilt, sofern dieser Auftrag vom Verkäufer mit der Auftragsbestätigung bestätigt wird.
2.2. Der Käufer bezahlt die Produkte gemäß den im Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
2.3. EUR - ist die Zahlungswährung bei der Bearbeitung und Ausführung des Auftrags, sofern vor der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
2.4. Der Käufer kann vom Verkäufer ein Preisangebot anfordern, das für die zu bestellenden Produkte gilt, bevor er die Bestellung aufgibt. Wenn die Mehrwertsteuer (MwSt.) anfällt, wird sie bei jeder Bestellung zusätzlich zu den angegebenen Preisen erhoben. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers in der Preisangabe oder der Preisbestätigung steht es dem Verkäufer frei, den angegebenen Preis an den Preis anzupassen, der zum Zeitpunkt der Übermittlung der Bestellung durch den Käufer tatsächlich gültig war.
2.5. Alle Angebote des Verkäufers in Bezug auf Preise, Mengen, Lieferzeiten und Verfügbarkeit sind bis zur Bestätigung durch den Verkäufer unverbindlich. Der Käufer bestellt die Produkte über eine E-Mail-Adresse des Vertreters des Verkäufers, mit dem der Käufer direkt über die jeweilige Bestellung kommuniziert, oder über andere vom Verkäufer angegebene Mittel. Jede Bestellung wird für den Verkäufer und den Käufer verbindlich, nachdem der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung (die eine Rechnung oder ein anderes Dokument enthalten kann) geschickt hat. Der Verkäufer und der Käufer betrachten die Bestätigung per E-Mail als gleichwertig mit einer schriftlichen Bestätigung. - QUALITÄT UND TECHNISCHE INFORMATIONEN ÜBER DIE PRODUKTION
3.1. Der Verkäufer bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind, die auf fehlerhafte Verarbeitung und Verwendung mangelhafter Materialien zurückzuführen sind. Die Qualität der Produkte bezieht sich ausschließlich auf die Qualität, Güte und Eigenschaften, die in den technischen/produktionsbezogenen Informationen und Datenblättern des Verkäufers beschrieben sind. Öffentliche Kommentare, Empfehlungen oder Werbung stellen keine Qualitätsangaben zu den gekauften Produkten dar.
3.2. Der Verkäufer kann dem Käufer auf dessen Wunsch oder ohne dessen Wunsch bestimmte technische Unterlagen/Produktionsinformationen und Datenblätter zur Verfügung stellen, die typische Produktionswerte, Spezifikationen, Maße oder andere technische Informationen über die Produkte enthalten können. Dem Käufer ist es untersagt, diese Unterlagen für andere Zwecke als für die Erfüllung des Auftrags zu verwenden, und er darf diese Unterlagen ohne gesonderte schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigen, kopieren oder in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben.
3.3. Die Produkte können aus Kunststoff, Papier, Stoff und Baumwolle bestehen, die "lebendig" sind. Das bedeutet, dass diese Materialien zu Abweichungen in Bezug auf Glanz, Farbintensität, Opazität, Nuancen usw. führen können, wenn z. B. eine Wiederholungsproduktion (eine andere Charge) der Produkte mit einer früheren verglichen wird. In den meisten Fällen ist eine Nachproduktion der Produkte mit der früheren identisch. Die Produktion erfolgt auf die gleiche Weise.
3.4. Angebotene Größen und/oder Größen, die der Verkäufer in Mustern präsentiert, können aus produktionstechnischen Gründen von den nachfolgend bestellten Produkten abweichen. Prospekte und Kataloge sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Für Details wie Griffe, Griffknoten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Schweißnähte, Ösen, Kartonverstärkungen usw. verwendet der Verkäufer Standardprodukte und -produktionsmethoden der Fabrik. Alle Muster (des Verkäufers, des Käufers, einer dritten Person usw.) sind ungefähre Referenzen. Wenn keine spezifischen Anforderungen für Details angegeben sind, wird der Standard verwendet. Die Anforderungen an spezifische Details werden im Angebot des Verkäufers, in der schriftlichen Bestellung des Käufers und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers präzisiert. Der Käufer ist berechtigt, die Richtigkeit des Angebots und der Auftragsbestätigung im Vergleich zum Auftrag/zu den Anforderungen an bestimmte Details zu überprüfen.
3.5. Einige Produkte werden teilweise von Hand gefertigt. Das erfordert eine höhere Toleranz für Bewegungen in den Bodenfalten und Stanzungen, was wiederum den Druck auf den Produkten und die Produkte selbst optisch beeinträchtigen kann.
3.6. Die Größe der Produkte (Länge, Breite, Tiefe) kann um ca. 2 (zwei) Zentimeter von den in der Bestellung angegebenen Maßen abweichen. Diese Abweichungen werden nicht als Abweichungen von den in der Bestellung angegebenen Maßen betrachtet, da diese Abweichungen in den Maßen der Produkte bei fast jeder Produktion der Produkte aufgrund technischer Aspekte auftreten können.
3.7. Produktbedingte Mengenabweichungen von bis zu 10% (zehn Prozent) und technisch unvermeidbare Qualitätstoleranzen sind zulässig. Insbesondere sind Produkttoleranzen, die in der technischen Dokumentation/Produktionsinformation und im Datenblatt des Verkäufers für bestimmte Produkte angegeben sind, zulässig und gelten nicht als Nichtkonformität der gelieferten Produkte. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich darauf hinweist, legt der Verkäufer die Produktparameter gemäß seiner technischen Dokumentation/Produktionsinformation und, falls solche Parameter nicht festgelegt sind, nach seinem Ermessen fest.
3.8. Die Druckeinstellungen und -größen der Produkte können von den in der Bestellung genehmigten abweichen. Der Druck kann sich in horizontaler und vertikaler Richtung leicht verschieben. Es kann auch eine Farbabweichung zwischen den verschiedenen Farben geben. Dies kann während der Produktion der Produkte variieren.
3.9. Bedruckte Produkte können an den Seiten und im Boden unbedruckte Felder aufweisen. Bei Bedruckung oberhalb der Griffe (gestanzte Griffe) kann sich die Farbe auflösen und in den Händen abfallen. Bei umgeschlagenen Verstärkungen und im Bodenzwickel kann die Schweißnaht der Produkte aufbrechen, jedoch nur so weit, wie die Verstärkung/der Zwickel reicht und ohne Festigkeitsverlust. Bei einigen Produkten kann beim Bedrucken ein weißer Streifen im Boden sichtbar sein.
3.10. Bei Produktionen mit Innendruck kann auf Wunsch und nach Möglichkeit ein Schutzlack oder eine Laminierung aufgebracht werden. Die Laminierung ist ein soliderer Schutz, aber weder Lack noch Laminierung sind ein vollständiger Schutz. Die Druckfarben können sich durch Abrieb ablösen und dürfen kein Grund zur Beanstandung sein.
3.11. Aufgrund technologischer Aspekte kann die Farbe auf der Innen- und Außenseite der Produkte auf unbestimmte Zeit abfärben, d.h. die Farbe auf den Produkten kann während des Gebrauchs auf die Kleidung, Schuhe, andere Gegenstände oder Gegenstände übertragen werden. Diese Eigenschaft, die als "Blue-Jeans-Effekt" bezeichnet wird, gilt in keiner Weise als Mangel oder Fehler der Produkte, und der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer, wenn die Farbe eines der Produkte auf Gegenstände oder Materialien des Käufers, seines Einzelhändlers, Großhändlers oder des Endverbrauchers der Produkte übergeht. Um Verwechslungen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist der Käufer daher verpflichtet, seinen Einzelhändler, Großhändler oder den Endverbraucher der Produkte über die oben genannte Angelegenheit bezüglich der Verwendung der Produkte zu informieren. Der Verkäufer haftet weder gegenüber dem Käufer, noch gegenüber seinem Einzelhändler, Großhändler oder dem Endverbraucher der Produkte, wenn der "Blue-Jeans-Effekt" während der Verwendung der Produkte auftritt, und alle Schäden, die dem Käufer, seinem Einzelhändler, Großhändler oder dem Endverbraucher der Produkte aufgrund des "Blue-Jeans-Effekts" entstehen könnten, gehen in keiner Weise zu Lasten des Verkäufers.
3.12. Alle Rohstoffe, die üblicherweise bei der Herstellung der Produkte verwendet werden: Farben, Klebstoffe, Papier, Kunststoff usw. haben einen gewissen Geruch, der mehr oder weniger stark in Erscheinung treten kann. Diese Eigenschaft beeinträchtigt in keiner Weise die Qualität und den Gebrauch der Produkte.
3.13. Um eine Druckvorlage auf den Produkten abbilden zu können, werden Druckplatten benötigt. Von der Druckvorlage, die auf die Produkte gedruckt werden soll, wird ein Probemuster erstellt. Der Verkäufer kann dem Käufer bei neuen Aufträgen ein Probemuster zusenden. Bei einigen Bestellungen wird dem Käufer ein zusätzliches, endgültiges Probeexemplar zugesandt. Das Andruckmuster ist für das Aussehen der endgültigen Produkte entscheidend und wesentlich. Der Käufer muss das Andruckmuster sorgfältig lesen und prüfen, das Layout und die Daten kontrollieren und sich vergewissern, dass alles mit der Bestellung übereinstimmt.
3.14. Registrierungs- und Beschnittmarken können als kleine Punkte in den Produkten sichtbar sein. Diese Markierungen sind notwendig, um das Layout des Drucks bei der Herstellung der Produkte zu positionieren. - LIEFERUNG DER PRODUKTE, ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMSRECHTS
4.1. Der Verkäufer gibt das Lieferdatum in der Auftragsbestätigung an und bestätigt es. Der Verkäufer ist einseitig berechtigt, den Liefertermin um bis zu 4 Wochen zu verlängern.
4.2. Die Standardlieferung der Produkte erfolgt unter den folgenden Bedingungen der INCOTERMS 2020: EXW ("Ex-Works") - der Käufer holt die Produkte an dem in der Bestellung angegebenen Ort (Lager, Geschäft usw.) ab. Wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in der Auftragsbestätigung andere Lieferbedingungen der INCOTERMS 2020 vereinbart werden und wenn die Lieferung der Produkte vom Verkäufer organisiert wird, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit der Fracht und dem Transport der Produkte zum Käufer zu tragen und dem Verkäufer die Versandadresse, die beauftragte Person, die die Produkte in Empfang nehmen soll, und andere für den Versand und die Lieferung der Produkte erforderliche Informationen mitzuteilen.
4.3. Das Datum der Lieferung der Produkte an den Käufer gilt als Datum der Übertragung der Produkte auf den Käufer gemäß CMR-Frachtbrief, Abtretungserklärung, Rechnung oder einem anderen Begleitdokument der Produkte.
4.4. Der Verkäufer hat das Recht, die Lieferung der Produkte zu verweigern, wenn der Käufer die in der Bestellung vereinbarte Vorauszahlung (oder Zahlung) nicht vollständig geleistet hat oder wenn der Käufer überfällige Rechnungen in beliebiger Höhe hat.
4.5. Das Herstellungsdatum der Produkte kann auf dem Etikett der Produkte oder auf einem anderen vom Verkäufer gewählten Mittel (Übergabeprotokoll, Rechnung, E-Mail usw.) angegeben werden.
4.6. Die Produkte werden in Verpackungen/Kartons gelagert, die für Standardkartons oder -säcke geeignet sind. Wenn eine bestimmte Menge pro Karton oder Beutel vereinbart wird, muss dies in der Auftragsbestätigung vermerkt werden. Die Produkte können in den Verpackungen/Kartons oder Beuteln gequetscht sein und beim Öffnen der Verpackungen/Kartons oder Beutel können die Produkte gefaltet oder zerknittert sein, aber diese Eigenschaften beeinträchtigen nicht die Qualität und den Gebrauch der Produkte.
4.7. Das gesamte Risiko der Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der Produkte geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Käufer auf diesen über.
4.8. Die Eigentumsrechte an den Produkten gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die in der Bestellung oder der Rechnung genannten Beträge vollständig bezahlt sind oder, im Falle des Verzugs, nachdem der Verkäufer dem Käufer andere finanzielle Bedingungen erfüllt hat.
4.9. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis diese vollständig bezahlt sind und der Käufer alle bestehenden Verpflichtungen aus seinen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer, die in der Bestellung oder einem anderen Dokument aufgeführt sind, erfüllt hat.
4.10. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, die sich im Besitz des Käufers befinden, aber noch Eigentum des Verkäufers sind, zu verpfänden. Der Verkäufer kann dem Käufer verbieten, die Produkte, die sich noch im Besitz des Verkäufers befinden, zu verwenden oder zu veräußern, und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden (direkt und indirekt) zu ersetzen, der durch die Nichteinhaltung der letztgenannten Hinweise durch den Käufer entstanden ist. - INSPEKTION DER PRODUKTE
5.1. Bei der Lieferung muss der Käufer die Richtigkeit der Dokumente überprüfen und sie mit der Bestellung, den Anforderungen und Wünschen vergleichen.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die gelieferten Produkte (insbesondere die auf den Produkten aufgedruckten Informationen) und die Mengen mit der bestätigten Bestellung und der Rechnung (sofern diese beigefügt ist) sowie mit der beabsichtigten Verwendung durch den Käufer und/oder Dritte übereinstimmen.
5.3. Der Käufer muss die gelieferten Produkte bei der Lieferung unverzüglich auf äußere oder anderweitig sichtbare Schäden untersuchen und überprüfen. Außerdem muss der Käufer bei der Lieferung sofort die Menge, die Qualität, das Sortiment, die Verpackung und die Dokumentation der Produkte überprüfen. Bei sichtbaren Schäden an den Produkten oder Unstimmigkeiten in Bezug auf Menge, Qualität, Sortiment, Verpackung und Dokumentation der Produkte muss der Käufer diese Unstimmigkeiten auf den Lieferdokumenten vermerken (auf dem CMR-Frachtbrief, dem Übergabeprotokoll, der Rechnung oder einem anderen Begleitdokument der Produkte).
5.4. Beanstandungen bezüglich der Produkte, die der Käufer nach der Lieferung der Produkte an den Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend macht, werden vom Verkäufer nicht akzeptiert und gelten als unbegründet. Wenn der Käufer es also versäumt, die Beanstandungen innerhalb der angegebenen Frist, d.h. bei Lieferung der Produkte an den Käufer, vorzubringen, gelten die gelieferten Produkte als vom Käufer akzeptiert und als mit den Angaben in der bestätigten Bestellung übereinstimmend. Der Käufer ist nicht berechtigt, weitere Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadensersatzansprüche, geltend zu machen, und hat kein Recht, den bestätigten Auftrag zu kündigen. Wenn der Käufer die Produkte verwendet oder verarbeitet/umsetzt, gelten diese Produkte als angenommen.
5.5. Die beanstandeten Produkte werden erst dann an den Verkäufer zurückgesandt, wenn der Verkäufer die Materialproben zur Prüfung dieser Produkte erhält und schriftlich bestätigt, dass diese Produkte mangelhaft sind und zurückgesandt und/oder vernichtet werden können, es sei denn, der Verkäufer entscheidet anders und informiert den Käufer über diese Entscheidung. Sind sich der Verkäufer und der Käufer uneinig darüber, ob die Produkte tatsächlich mangelhaft sind, wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer ein unabhängiger Sachverständiger bestellt, dessen Kosten von der Partei getragen werden, zu deren Ungunsten der Sachverständige sein Gutachten abgibt. Die unmittelbaren und sachlich begründeten Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung und/oder Vernichtung der mangelhaften Produkte gehen zu Lasten der Partei, zu deren Ungunsten der Sachverständige ein Gutachten über die Qualität der Produkte erstellt.
5.6. Im Falle einer Vertragswidrigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz der betreffenden Produkte beschränkt. Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die weitere Nutzung, Anwendung, Verarbeitung oder Umwandlung der Produkte sowie auf die Verwendung der Produkte zur Herstellung anderer Produkte und/oder auf die an diesen anderen Produkten entstandenen Schäden, es sei denn, es liegt ein nachgewiesener Verstoß des Verkäufers gegen die Bedingungen des bestätigten Auftrags und/oder die einschlägigen technischen Unterlagen des Verkäufers vor. - RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
6.1. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die bestellten Produkte gemäß der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen, die in der Auftragsbestätigung oder auf der durch den Auftrag ausgestellten Rechnung angegeben ist. Der Verkäufer kann bereits vor der Lieferung Rechnungen ausstellen und hat außerdem das Recht, Vorauszahlung zu verlangen.
6.2. Der Käufer hat auch die Versandkosten für die Lieferung der Produkte an den Käufer zu tragen, und der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer diese Versandkosten in Rechnung zu stellen, wenn der Verkäufer die Kosten für den Versand übernommen hat.
6.3. Wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jeden Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 0,05% auf den nicht fristgerecht gezahlten Betrag zu zahlen.
6.4. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz Aufforderung nicht bereit, innerhalb einer angemessenen Frist vor der Lieferung eine Vorauszahlung oder Zug-um-Zug-Zahlung zu leisten oder eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, von der Ausführung des Auftrags zurückzutreten oder diese aufzuschieben, unabhängig davon, ob die Produkte (oder ein Teil davon) bereits hergestellt oder an den Käufer geliefert wurden. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den gesamten verbleibenden fälligen Betrag für die im Auftrag oder in der Rechnung genannten Produkte zu zahlen.
6.5. Eingehende Zahlungen verwendet der Verkäufer zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in folgender Reihenfolge: Kosten, Zinsen und Hauptforderung. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Käufers bleiben unberücksichtigt.
6.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Forderung/Gegenforderung gerichtlich anerkannt ist. Das Gleiche gilt für Aufrechnungsrechte.
6.7. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der zu zahlende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
6.8. Alle Banküberweisungsgebühren und alle damit verbundenen Kosten für den Geldtransfer gehen zu Lasten des Käufers. - DIE LAGERUNG DER PRODUKTE
7.1. Die Produkte werden in den Lagern des Verkäufers gelagert, bis die Produkte an den Käufer geliefert werden.
7.2. Werden die Produkte in der Weise an den Käufer geliefert, dass der Käufer, sein Vertreter oder eine von ihm beauftragte Person die Produkte im Lager des Verkäufers oder an einem anderen in der Bestellung angegebenen Ort abholen soll, muss der Käufer die Produkte ordnungsgemäß und ohne Verzögerung zu den in der Bestellung, der Rechnung oder anderen vom Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellten Informationen angegebenen Fristen abholen.
7.3. Die Lagerkapazität im Lager des Verkäufers ist begrenzt. Falls der Käufer die im Lager des Verkäufers gelagerten Produkte nicht rechtzeitig abholt, ist der Käufer daher verpflichtet, für jeden Tag der Verspätung bis zur Abholung jeder Einheit der Produkte durch den Käufer aus dem Lager des Verkäufers oder einem anderen in der Bestellung angegebenen Ort eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% von der in der Bestellung angegebenen Gesamtsumme der Produkte zu zahlen. Der letztgenannte Betrag gilt als Entschädigung für die Lagerkosten, die dem Verkäufer entstehen, da die verlängerte Lagerung der Produkte dem Verkäufer Unannehmlichkeiten bereitet, weil im Lager nicht genügend Platz vorhanden ist, um die für die Geschäftstätigkeit und die vertraglichen Verpflichtungen mit anderen Dritten benötigten Gegenstände und Werkzeuge des Verkäufers zu lagern.
7.4. Wenn der Käufer die Produkte (ganz oder teilweise) nicht gemäß den in der Bestellung, der Rechnung oder anderen Informationen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, angegebenen Bedingungen nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten nach dem Herstellungsdatum der Produkte abholt, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte nicht mehr im Lager des Verkäufers aufzubewahren und ist berechtigt, die Produkte zu vernichten, zu recyceln oder die Produkte (ihre Materialien oder die gesamten Produkte ohne die Verwendung der auf den Produkten aufgedruckten Marke) zur Erfüllung anderer vertraglicher Verpflichtungen zwischen dem Verkäufer und Dritten zu verwenden. Für den Fall, dass der Verkäufer die in diesem Artikel der Bedingungen genannten Rechte ausübt, werden die Geldbeträge, die der Verkäufer vom Käufer für die Erfüllung der Bestellung erhalten hat, nicht an den Käufer zurückerstattet, und die Ausübung der in diesem Artikel der Bedingungen genannten Rechte des Verkäufers entbindet den Käufer nicht von der Erfüllung der Verpflichtung, den vollen Betrag der in der Bestellung genannten Produkte zu bezahlen, wenn der Käufer den vollen Betrag der in der Bestellung genannten Produkte nicht bereits bezahlt hat. - INTELLEKTUELLES EIGENTUM
8.1. Mit der Übermittlung der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er (sein Vertreter) über alle Rechte und Genehmigungen (Lizenzen, Vereinbarungen, Bestätigungen usw.) verfügt, um die Marke, die auf den Produkten aufgedruckt (reproduziert) werden soll, zu reproduzieren, zu verwenden und dem Verkäufer zur Ausführung der Bestellung zur Verfügung zu stellen. Die letztgenannte Erlaubnis muss Erklärungen enthalten, dass der Eigentümer der Marke (der Käufer oder eine andere dritte Person) sein Einverständnis für die Reproduktion der Marke auf den Produkten gibt und berechtigt ist, den Verkäufer mit der Herstellung der Produkte mit einer Marke zu beauftragen. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer die Vorlage von Belegen zu verlangen, und der Käufer ist dazu verpflichtet. Falls der Käufer die letztgenannten Unterlagen zur Marke nicht vorlegt, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung ohne nähere Begründung abzulehnen.
8.2. Wenn der Auftrag bestätigt wurde und die Produkte hergestellt werden oder wurden, garantiert der Verkäufer nicht, dass alle für den Tätigkeitsbereich des Käufers relevanten gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Etikettierung/Kennzeichnung und die Handhabung der Produkte eingehalten werden, noch garantiert der Verkäufer, dass der Auftrag, der gemäß den Anforderungen und Spezifikationen des Käufers ausgeführt wird, nicht die Rechte Dritter verletzt. Die Anforderungen und Spezifikationen des Käufers werden ohne Verpflichtung zur Überprüfung beachtet, und der Verkäufer haftet nicht für die Einhaltung von Anweisungen und/oder Hinweisen des Käufers.
8.3. Mit der Auftragsbestätigung erteilt der Käufer dem Verkäufer das Recht, den Namen und das Logo des Käufers oder die Reproduktion des Produkts (Bild) für Werbezwecke des Verkäufers zu verwenden. Diese Werbezwecke beziehen sich auf die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf der Website des Verkäufers, in sozialen Netzwerken und in den Drucksachen des Verkäufers, die Bereitstellung von Referenzmustern an Dritte, die Verwendung der Firmenbezeichnung, des Titels oder des Namens des Käufers als Grundlage für die Bezugnahme bei Verhandlungen des Verkäufers und auf alle Arten von Werbematerialien des Verkäufers.
8.4. Sollte ein Dritter gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Schutzrechte im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags geltend machen, hat der Käufer dem Verkäufer alle Nachteile und/oder Schäden zu ersetzen, die dem Verkäufer durch einen solchen Anspruch entstehen. - TERMINATION
9.1. Der Verkäufer ist berechtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn der Käufer die wesentlichen Bedingungen des Auftrags nicht einhält und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt der entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Verkäufers abstellt. In jedem Fall muss der Käufer die bereits bestellten Produkte abholen und bezahlen, sofern der Verkäufer in der Lage ist, die bestätigte Bestellung oder einen Teil davon zu erfüllen.
9.2. Der Verkäufer kann den Auftrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (i) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder in Liquidation geht, ein Konkursverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird oder ein Verwalter oder Liquidator für einen Teil des Vermögens des Käufers bestellt wird; oder (ii) wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag infolge von Rechtsakten oder staatlichen Maßnahmen nicht möglich ist. - HAFTUNG
10.1. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf direkte Schäden, die dem Käufer infolge einer Verletzung des Auftrags entstehen. Der Verkäufer haftet für den Schaden nur dann, wenn ihn ein Verschulden an der Nichterfüllung trifft. Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer für entgangenen Gewinn des Käufers oder andere indirekte oder Folgeschäden oder sonstige Verluste spekulativer oder unvorhersehbarer Natur. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden, die an den Folgeprodukten entstehen, wenn die Produkte vom Käufer oder von Dritten verarbeitet und/oder in den Herstellungs-/Verpackungsprozessen verwendet werden, es sei denn, diese Schäden können direkt und ausschließlich auf Qualitätsmängel der Produkte zurückgeführt werden, die nicht den in Abschnitt 3 dieser Bedingungen angegebenen zulässigen Toleranzen entsprechen.
10.2. Schadensersatzansprüche des Käufers, auch außervertraglicher Art, sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung (unerhebliche Pflichtverletzung) des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die verletzte Pflicht ist für die Erreichung des Zwecks des Auftrags von wesentlicher Bedeutung.
10.3. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet der Verkäufer nicht für Ansprüche Dritter (z.B. Endkunden oder Nutzer des Käufers) in Bezug auf die Produkte, einschließlich der Ansprüche der Parteien, an die die Produkte vom Käufer weiterverkauft oder weitergegeben wurden. In Fällen, in denen die Haftung für Ansprüche Dritter rechtlich dem Verkäufer zugerechnet werden kann, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 (einem) Werktag nach Erhalt eines solchen Anspruchs, schriftlich über diesen Anspruch zu informieren. Das Versäumnis, den Verkäufer über einen Anspruch Dritter zu informieren, entbindet den Verkäufer von jeglicher Form der Haftung, auch wenn der Anspruch dem Verkäufer rechtlich zugerechnet werden kann.
10.4. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nur für die ordnungsgemäße Ausführung der bestätigten Bestellung gemäß den Anweisungen/Spezifikationen dieser Bestellungen, die auf der Grundlage der in den technischen Unterlagen/Produktionsinformationen und dem Datenblatt des Verkäufers beschriebenen Qualität, Menge, Sortiment, Sorte und Eigenschaften erfolgen.
10.5. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer oder Dritten nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Käufer oder Dritte die Produkte nachträglich unsachgemäß oder nicht entsprechend den in der technischen Dokumentation/Produktionsinformation und dem Datenblatt des Verkäufers enthaltenen Spezifikationen für diese Produkte (nicht bestimmungsgemäß) verwenden, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich und nur in Bezug auf eine bestimmte Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, dass die Produkte für die vom Käufer angegebene Verwendung/exakte Kundenanwendung geeignet sind.
10.6. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und/oder durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, gilt jedoch nur als unverbindliche Information, auch soweit Schutzrechte Dritter betroffen sein können. Sie entbinden den Käufer nicht davon, die vom Verkäufer gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehenen Verfahren und Zwecke zu prüfen. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte liegen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers und daher vollständig in der Verantwortung des Käufers.
10.7. Der Höchstbetrag der Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wegen Nichterfüllung des Auftrags ist auf den Preis der Produkte beschränkt, aus denen der Anspruch entstanden ist, und darüber hinaus auf den Betrag, der dem Verkäufer für diese Produkte tatsächlich gezahlt wurde, bevor er von der Nichterfüllung Kenntnis erhielt. - GEWALT MAJEURE
11.1. Der Verkäufer und der Käufer haften nicht für die Nichterfüllung der Bestellung, wenn diese Nichterfüllung auf Bedingungen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Maßnahmen staatlicher Behörden, staatlicher Verwaltungen oder kommunaler Einrichtungen, Unruhen, militärischer Operationen, Naturkatastrophen, ausdrücklicher und stillschweigender Sanktionen gegen das Herkunftsland der Produkte oder ihrer Zulieferer oder anderer Bedingungen höherer Gewalt. Der Verkäufer und der Käufer müssen ihre vertraglichen Verpflichtungen unmittelbar nach dem Ende des Ereignisses höherer Gewalt weiter erfüllen. Sollte ein Umstand höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Tage andauern, können der Verkäufer und der Käufer den Auftrag durch eine schriftliche Mitteilung kündigen.
11.2. Mangel an finanziellen Mitteln sowie Brand, Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung des Eigentums oder ähnliche Ereignisse gelten nicht als höhere Gewalt, wenn sie durch Handlungen oder Fahrlässigkeit (Untätigkeit) des Käufers verursacht wurden oder wenn eine dritte Person dem Käufer gegenüber für diese Ereignisse haftet. - VERTRAULICHKEIT, GELTENDES RECHT, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
12.1. Der Inhalt der Bestellung und die Informationen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vor und nach der Bestätigung der Bestellung bekannt geworden sind oder zur Verfügung gestellt wurden, werden vom Verkäufer und vom Käufer vertraulich behandelt und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine solche Weitergabe ist nach geltendem Recht erforderlich oder für die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Bestellung genannten Verpflichtungen notwendig. Das Erfordernis der Vertraulichkeit gilt nicht für öffentlich zugängliche Informationen.
12.2. Für die Umsetzung und Auslegung der Bedingungen und der Aufträge gilt das Recht der Republik Litauen. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Aufträgen ergeben oder sich auf diese beziehen, werden vom Verkäufer und dem Käufer gütlich beigelegt. Falls es nicht gelingt, die Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche auf dem Verhandlungsweg beizulegen, müssen sie vor einem Gericht in der Stadt Vilnius, in der Republik Litauen, nach dem Recht der Republik Litauen verhandelt werden.
12.3. Alle Mitteilungen, Anfragen und sonstige Korrespondenz sind in englischer Sprache zu verfassen und müssen per E-Mail, persönlich (per Kurier usw.) oder per Einschreiben zugestellt werden.
12.4. Der Verkäufer und der Käufer sind nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Auftrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte abzutreten, mit der Ausnahme, dass der Verkäufer Forderungen, die er gegenüber dem Käufer hat, zu Inkassozwecken an Dritte abtreten kann (z.B. durch Inanspruchnahme von Inkassodiensten).
12.5. Der Verkäufer kann die Bedingungen einseitig ändern und wird den Verkäufer über die Änderungen der Bedingungen informieren.
Datiert 2023.12.13