UAB BAGFACTORY
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HERSTELLUNG UND VERKAUF
- ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HERSTELLUNG UND VERKAUF
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Herstellung und Verkauf (die „Bedingungen“) der UAB Bagfactory, juristischer Personencode 302842562, eines nach dem Recht der Republik Litauen ordnungsgemäß gegründeten und bestehenden Unternehmens (der „Verkäufer“), gelten für alle Verkaufstransaktionen, die zwischen dem Verkäufer als Hersteller und Verkäufer der Produktion und seinem Kunden als Käufer (der „Käufer“) abgeschlossen werden, sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung, im Preisangebot oder in einer anderen Mitteilung des Verkäufers an den Käufer auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
1.2. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer mündlich oder schriftlich auf sie verweist. Die hierin enthaltenen Regelungen sind für alle Käufe und damit verbundenen Geschäfte wirksam, bis der Verkäufer auf andere Bedingungen verweist.
1.3. Durch die Bestellung oder jede andere Art der Verhandlung eines Kaufs beim Verkäufer stimmt der Käufer den Bedingungen zu und erkennt an, an sie gebunden zu sein.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Verkäufer hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.5. Der Verkäufer verkauft dem Käufer bestimmte Produkte (die „Produkte“) gemäß den Bedingungen und Konditionen, die in diesen Bedingungen vereinbart wurden. Eine bestätigte Bestellung, ein akzeptiertes Preisangebot oder eine andere Vereinbarung, die diese Bedingungen durch Bezugnahme einbezieht, wird gemeinsam als die „Bestellung“ bezeichnet.
1.6. Diese Bedingungen gelten für jede bestätigte Bestellung, die auf diese Bedingungen verweist, sei es in der Auftragsbestätigung oder durch eine andere vom Verkäufer verwendete Form der Mitteilung. Sie ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die bestätigte Bestellung. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. - PREISE, BESTELLUNG UND ABWICKLUNGSVERFAHREN
2.1. Die tatsächlich gelieferten Mengen und/oder erbrachten Leistungen werden zu den Preisen des Verkäufers berechnet, die dem Käufer mitgeteilt wurden oder zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Käufer galten, sofern ein solcher Auftrag vom Verkäufer durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
2.2. Der Käufer hat für die Produkte gemäß den in der Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
2.3. EUR ist die Währung für die Abwicklung und Ausführung der Bestellung, sofern nicht vor der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart wurde.
2.4. Der Käufer kann vom Verkäufer vor Abgabe der Bestellung ein Preisangebot für die beabsichtigten Produkte anfordern. Wenn Mehrwertsteuer (MwSt.) anfällt, wird sie zusätzlich zu den angegebenen Preisen auf jede Bestellung aufgeschlagen. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers im Preisangebot oder in der Preisbestätigung ist der Verkäufer berechtigt, den angegebenen Preis an den Preis anzupassen, der tatsächlich zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Käufer galt.
2.5. Alle Angebote bzw. Preisvorschläge des Verkäufers hinsichtlich Preise, Mengen, Lieferzeiten und Verfügbarkeit sind unverbindlich, bis sie vom Verkäufer bestätigt wurden. Der Käufer gibt seine Bestellung über die E-Mail-Adresse des zuständigen Vertreters des Verkäufers auf, mit dem der Käufer bezüglich der jeweiligen Bestellung direkt kommuniziert, oder über andere vom Verkäufer angegebene Kommunikationsmittel. Jede Bestellung wird für Verkäufer und Käufer erst dann verbindlich, wenn der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Bestätigung der Bestellung übermittelt hat (diese kann eine Rechnung oder ein anderes Dokument einschließen). Der Verkäufer und der Käufer betrachten eine Bestätigung per E-Mail als gleichwertig mit einer schriftlichen Bestätigung. - QUALITÄT UND TECHNISCHE INFORMATIONEN ZUR PRODUKTION
3.1. Der Verkäufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind, die aus fehlerhafter Verarbeitung oder der Verwendung mangelhafter Materialien resultieren. Die Qualität der Produkte bezieht sich ausschließlich auf die Qualität, Güteklasse und Eigenschaften, die in den technischen Informationen/Produktionsinformationen sowie im Datenblatt des Verkäufers beschrieben sind. Öffentliche Aussagen, Empfehlungen oder Werbung stellen keine Qualitätsangaben zu den erworbenen Produkten dar.
3.2. Auf Anforderung des Käufers oder auch ohne eine solche Anforderung kann der Verkäufer dem Käufer bestimmte technische Dokumentationen/Produktionsinformationen und Datenblätter zur Verfügung stellen. Diese können typische Produktionswerte, Spezifikationen, Maße oder andere Arten technischer Informationen über die Produkte enthalten. Der Käufer darf diese Dokumentation ausschließlich zur Erfüllung der Bestellung verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigen, kopieren noch in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben.
3.3. Die Produkte können aus Materialien wie Kunststoff, Papier, Stoff oder Baumwolle bestehen, die „lebendig“ sind, was bedeutet, dass diese Materialien zu Abweichungen in Glanz, Farbintensität, Deckkraft, Nuance usw. führen können, insbesondere wenn eine Nachproduktion (andere Charge) mit einer früheren verglichen wird. In den meisten Fällen entspricht die Nachproduktion den vorherigen Produktionen, da die Produktionsmethode identisch ist.
3.4. Die vom Verkäufer angebotenen Größen und/oder die in Mustern präsentierten Größen können aufgrund technischer Produktionsaspekte von den später bestellten Produkten abweichen. Prospekte und Kataloge sind für den Verkäufer nicht bindend. Für Details wie Griffe, Griffknoten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Streifenverschlüsse, Schweißnähte, Ösen, Kartonverstärkungen usw. verwendet der Verkäufer Standardprodukte und standardisierte Produktionsmethoden. Sämtliche Muster (vom Verkäufer, Käufer oder Dritten) sind nur annähernde Referenzen. Liegen keine spezifischen Anforderungen zu Details vor, werden Standardlösungen verwendet. Anforderungen zu bestimmten Details müssen im Angebot des Verkäufers, in der schriftlichen Bestellung des Käufers und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers eindeutig angegeben werden. Der Käufer ist berechtigt, die Übereinstimmung zwischen Angebot und Auftragsbestätigung mit seiner Bestellung bzw. seinen spezifischen Anforderungen zu prüfen.
3.5. Einige Produkte sind teilweise handgefertigt. Dies erfordert größere Toleranzen bei Boden- und Seiteneinschlägen sowie bei Stanzungen, was sich wiederum auf den Druck und das visuelle Erscheinungsbild der Produkte auswirken kann.
3.6. Die Produktmaße (Länge, Breite, Tiefe) können um etwa 2 (zwei) Zentimeter von den in der Bestellung angegebenen Maßen abweichen. Diese Abweichungen gelten nicht als Mängel, da sie aufgrund technischer Aspekte nahezu in jeder Produktion auftreten können.
3.7. Mengenabweichungen von bis zu 10 % (zehn Prozent) sowie technisch unvermeidbare Qualitätstoleranzen sind zulässig. Insbesondere die in den technischen Dokumentationen/Produktionsinformationen und Datenblättern des Verkäufers angegebenen Produkttoleranzen sind zulässig und gelten nicht als Nichtkonformität der gelieferten Produkte. Sofern der Käufer keine besonderen Spezifikationen vorgibt, legt der Verkäufer die Produktparameter gemäß seinen technischen Informationen/Produktionsinformationen fest bzw. – falls solche nicht definiert sind – nach eigenem Ermessen.
3.8. Die Druckeinrichtung und Druckgröße der Produkte können von der im Auftrag genehmigten Version abweichen. Der Druck kann sich horizontal und vertikal leicht verschieben. Es kann zu Farbabweichungen zwischen einzelnen Farben kommen. Diese Variationen können während der gesamten Produktion auftreten.
3.9. Bedruckte Produkte können unbedruckte Bereiche an den Seiten und am Boden aufweisen. Wird über Grifföffnungen (Stanzgriffe) gedruckt, kann sich die Farbe lösen und auf den Händen abfärben. Bei Umschlagverstärkungen und im Bodeneinsatz kann die Schweißnaht der Produkte aufreißen, jedoch nur in dem Bereich, den die Verstärkung/der Einsatz abdeckt, und ohne Beeinträchtigung der Festigkeit. Bei einigen Produkten kann beim Druck am Boden ein weißer Streifen sichtbar sein.
3.10. Produktionen mit Innendruck können auf Wunsch und wenn technisch möglich mit Schutzlack oder Laminierung versehen werden. Laminierung bietet einen stärkeren Schutz, jedoch bieten weder Lack noch Laminierung einen vollständigen Schutz – Druckfarben können sich durch Abrieb lösen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3.11. Aufgrund technologischer Gegebenheiten kann die Farbe auf der Innen- und Außenseite der Produkte über einen unbestimmten Zeitraum abfärben, d. h. die Farbe kann bei Nutzung der Produkte auf Kleidung, Schuhe oder andere Materialien übertragen werden. Dieses Merkmal, bekannt als „Blue-Jeans-Effekt“, gilt ausdrücklich nicht als Mangel oder Fehler der Produkte. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer, dessen Händler, Großhändlern oder Endnutzern, wenn der „Blue-Jeans-Effekt“ auftritt oder daraus Schäden entstehen. Der Käufer ist verpflichtet, seine Händler, Großhändler und Endnutzer über dieses Merkmal zu informieren.
3.12. Alle Rohstoffe, die üblicherweise bei der Produktion der Produkte verwendet werden – Farben, Klebstoffe, Papier, Kunststoff usw. – haben einen charakteristischen Geruch, der stärker oder schwächer ausgeprägt sein kann. Dieses Merkmal beeinträchtigt weder die Qualität noch die Nutzung der Produkte.
3.13. Um ein Druckmotiv auf die Produkte aufzubringen, werden Druckplatten benötigt. Aus dem Druckmotiv wird ein Korrekturabzug (Proof) erstellt. Der Verkäufer kann dem Käufer für neue Bestellungen einen Proof zusenden. Für einige Bestellungen wird zusätzlich ein finaler Proof bereitgestellt. Der Proof ist entscheidend für das Erscheinungsbild der finalen Produkte. Der Käufer muss den Proof sorgfältig prüfen, Layout und Daten kontrollieren und sicherstellen, dass alle Angaben der Bestellung entsprechen.
3.14. Passer- und Schnittmarken können als kleine Punkte auf den Produkten sichtbar sein. Diese Markierungen sind notwendig, um das Drucklayout während der Produktion präzise zu positionieren. - LIEFERUNG DER PRODUKTE, EIGENTUMSÜBERGANG
4.1. Der Verkäufer gibt das Lieferdatum in der Auftragsbestätigung an und bestätigt es. Der Verkäufer ist einseitig berechtigt, das Lieferdatum um bis zu 4 Wochen zu verlängern.
4.2. Die Standardlieferung der Produkte erfolgt gemäß folgenden Lieferklauseln der INCOTERMS 2020: EXW („Ex Works“) – der Käufer holt die Produkte an dem im Auftrag angegebenen Ort (Lager, Werk, etc.) ab. Werden zwischen Verkäufer und Käufer in der Auftragsbestätigung abweichende INCOTERMS 2020 vereinbart und organisiert der Verkäufer die Lieferung der Produkte, ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Kosten für Fracht und Transport der Produkte zu übernehmen sowie dem Verkäufer die Lieferadresse, die benannte Empfangsperson und alle weiteren für Versand und Lieferung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
4.3. Als Datum der Lieferung der Produkte an den Käufer gilt das Datum der Übergabe gemäß CMR-Frachtbrief, Übergabe- und Abnahmeprotokoll, Rechnung oder einem anderen die Produkte begleitenden Dokument.
4.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Produkte zu verweigern, wenn der Käufer die vereinbarte Vorauszahlung (oder Zahlung) im Rahmen der Bestellung nicht vollständig geleistet hat oder wenn der Käufer überfällige Rechnungen in beliebiger Höhe hat.
4.5. Das Herstellungsdatum der Produkte kann auf dem Produktetikett oder auf andere vom Verkäufer gewählte Weise angegeben werden (Übergabe- und Abnahmeprotokoll, Rechnung, E-Mail usw.).
4.6. Die Produkte werden in Verpackungen/Kartons gelagert, die für Standardkartons oder -säcke geeignet sind. Wenn eine bestimmte Stückzahl pro Karton oder Sack vereinbart wird, muss dies in der Auftragsbestätigung vermerkt sein. Die Produkte können in die Verpackungen/Kartons oder Säcke gepresst sein; beim Öffnen der Verpackungen/Kartons oder Säcke können die Produkte gefaltet oder zerknittert erscheinen. Diese Eigenschaften beeinträchtigen jedoch weder die Qualität noch die Verwendung der Produkte.
4.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Käufer auf diesen über.
4.8. Die Eigentumsrechte an den Produkten gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die im Auftrag oder in der Rechnung angegebenen Beträge vollständig bezahlt sind oder – im Falle eines Verzugs – sobald andere dem Käufer vom Verkäufer auferlegte monetäre Verpflichtungen erfüllt wurden.
4.9. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, bis diese vollständig bezahlt wurden und der Käufer alle bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat, die sich aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer ergeben und im Auftrag oder in einem anderen Dokument festgelegt sind.
4.10. Dem Käufer ist es untersagt, Produkte zu verpfänden, die sich zwar im Besitz des Käufers befinden, aber weiterhin Eigentum des Verkäufers sind. Der Verkäufer kann dem Käufer untersagen, Produkte, die weiterhin Eigentum des Verkäufers sind, zu nutzen oder darüber zu verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Schäden (direkte und indirekte) zu ersetzen, die durch die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen entstanden sind. - ÜBERPRÜFUNG DER PRODUKTE
5.1. Bei der Lieferung muss der Käufer die Richtigkeit der Dokumente überprüfen und diese mit der Bestellung sowie den Anforderungen/Vorgaben vergleichen.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferten Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die auf den Produkten aufgedruckten Informationen) sowie die Mengen der bestätigten Bestellung und der Rechnung (sofern beigefügt) entsprechen und ob sie für den vorgesehenen Gebrauch durch den Käufer und/oder Dritte geeignet sind.
5.3. Bei Lieferung muss der Käufer unverzüglich prüfen und sicherstellen, dass die gelieferten Produkte frei von äußeren oder sonst sichtbaren Schäden sind. Ebenfalls unverzüglich hat der Käufer Menge, Qualität, Sortiment, Verpackung und Dokumentation der Produkte zu kontrollieren. Bei sichtbaren Schäden an den Produkten oder Unstimmigkeiten hinsichtlich Menge, Qualität, Sortiment, Verpackung oder Dokumentation muss der Käufer diese Abweichungen in den Lieferdokumenten (CMR-Frachtbrief, Übergabe- und Abnahmeprotokoll, Rechnung oder ein anderes die Produkte begleitendes Dokument) vermerken.
5.4. Jegliche Beanstandungen wegen Nichtübereinstimmung der Produkte, die der Käufer nach der Lieferung gegenüber dem Verkäufer erhebt, werden vom Verkäufer nicht akzeptiert und gelten als unbegründet. Reicht der Käufer innerhalb der genannten Frist – d. h. bei Lieferung der Produkte – keine Reklamation ein, so gelten die gelieferten Produkte als vom Käufer akzeptiert und als der bestätigten Bestellung entsprechend. Der Käufer ist dann nicht berechtigt, weitere Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung geltend zu machen, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, und besitzt kein Recht, die bestätigte Bestellung zu kündigen. Verwendet oder verarbeitet/transformiert der Käufer Produkte, gelten diese als akzeptiert.
5.5. Beanstandete Produkte dürfen erst dann an den Verkäufer zurückgesendet werden, wenn der Verkäufer die entsprechenden Materialmuster zur Prüfung erhalten hat und schriftlich bestätigt, dass die Produkte mangelhaft sind und zurückgesendet und/oder vernichtet werden dürfen, sofern der Verkäufer keine andere Entscheidung trifft und den Käufer darüber informiert. Falls Verkäufer und Käufer uneinig darüber sind, ob die Produkte tatsächlich mangelhaft sind, wird im gegenseitigen Einvernehmen ein unabhängiger Sachverständiger bestellt. Die entsprechenden Kosten trägt die Partei, zu deren Nachteil der Sachverständige seine Beurteilung abgibt. Die direkten und sachlich begründeten Kosten für die Rücksendung und/oder Vernichtung der mangelhaften Produkte trägt die Partei, zu deren Nachteil das Gutachten hinsichtlich der Produktqualität ausfällt.
5.6. Im Falle einer Nichtübereinstimmung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Reparatur oder den Austausch der betreffenden Produkte. Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die weitere Nutzung, Anwendung, Verarbeitung oder Umwandlung der Produkte sowie die Verwendung der Produkte zur Herstellung anderer Erzeugnisse oder Schäden an solchen Erzeugnissen, es sei denn, es liegt ein nachgewiesener Verstoß des Verkäufers gegen die Bedingungen der bestätigten Bestellung und/oder die relevante technische Dokumentation des Verkäufers vor. - RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
6.1. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die bestellten Produkte gemäß der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und dem in der Auftragsbestätigung oder auf der im Rahmen der Bestellung ausgestellten Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu bezahlen. Der Verkäufer kann Rechnungen bereits vor der Lieferung ausstellen und ist zudem berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.
6.2. Der Käufer hat ebenfalls die Versandkosten für die Lieferung der Produkte an ihn zu tragen, und der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer diese Versandkosten in Rechnung zu stellen, sofern der Verkäufer diese Kosten verauslagt hat.
6.3. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden verzögerten Tag einen Verzugszins in Höhe von 0,05 % des nicht fristgerecht bezahlten Betrags zu zahlen.
6.4. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz Aufforderung nicht bereit, vor Lieferung oder bei Lieferung Zahlung zu leisten oder angemessene Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung der Bestellung zu stornieren oder zu verschieben – unabhängig davon, ob die Produkte (oder ein Teil davon) bereits hergestellt oder an den Käufer geliefert wurden. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche in der Bestellung oder Rechnung ausgewiesenen offenen Beträge für die Produkte zu bezahlen.
6.5. Der Verkäufer verwendet eingehende Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungspositionen zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in folgender Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Käufers bleiben unbeachtet.
6.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Forderung/Gegenforderung durch ein gerichtliches Urteil rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte.
6.7. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der zu zahlende Betrag dem auf den Namen des Verkäufers lautenden Bankkonto gutgeschrieben wurde.
6.8. Sämtliche Banküberweisungsgebühren und sonstige mit dem Geldtransfer verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. - LAGERUNG DER PRODUKTE
7.1. Die Produkte werden in den Lagern des Verkäufers aufbewahrt, bis die Produkte an den Käufer geliefert werden.
7.2. Werden die Produkte an den Käufer in einer Weise geliefert, dass der Käufer, sein Vertreter oder eine beauftragte Person die Produkte aus dem Lager des Verkäufers oder einem in der Bestellung angegebenen Ort abholen muss, hat der Käufer die Produkte ordnungsgemäß und innerhalb der in der Bestellung, der Rechnung oder sonstigen vom Verkäufer bereitgestellten Informationen genannten Fristen ohne Verzögerung abzuholen.
7.3. Die Lagerkapazität im Lager des Verkäufers ist begrenzt. Holt der Käufer die im Lager des Verkäufers gelagerten Produkte nicht rechtzeitig ab, ist der Käufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des in der Bestellung angegebenen Gesamtbetrags der Produkte für jeden Verzugstag zu zahlen, bis jede Einheit der Produkte vom Käufer aus dem Lager des Verkäufers oder dem in der Bestellung angegebenen Ort abgeholt wurde. Dieser Betrag gilt als Ausgleich für die vom Verkäufer getragenen Lagerkosten, da eine verlängerte Lagerung der Produkte dem Verkäufer aufgrund des begrenzten Lagerraums und der Notwendigkeit, eigene Gegenstände und Werkzeuge zur Erfüllung weiterer geschäftlicher und vertraglicher Verpflichtungen mit Drittparteien zu lagern, erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht.
7.4. Holt der Käufer die Produkte (ganz oder teilweise) nicht innerhalb der in der Bestellung, der Rechnung oder anderen vom Verkäufer bereitgestellten Informationen genannten Fristen ab und sind 6 (sechs) Monate seit dem Herstellungsdatum der Produkte vergangen, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte nicht weiter in seinem Lager zu lagern und berechtigt, die Produkte zu vernichten, zu recyceln oder die Produkte (deren Materialien oder die gesamten Produkte ohne Nutzung der aufgedruckten Marke) zur Erfüllung anderer vertraglicher Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber Drittparteien zu verwenden. Macht der Verkäufer von den in diesem Artikel der Bedingungen genannten Rechten Gebrauch, werden die vom Käufer für die Ausführung der Bestellung erhaltenen Geldbeträge nicht an den Käufer zurückerstattet. Die Ausübung dieser Rechte entbindet den Käufer in keinem Fall von der Verpflichtung, den gesamten in der Bestellung angegebenen Produktbetrag zu zahlen, sofern dieser nicht bereits vollständig bezahlt wurde. - GEISTIGES EIGENTUM
8.1. Mit der Übermittlung der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er (bzw. sein Vertreter) über alle Rechte und Berechtigungen (Lizenzen, Vereinbarungen, Genehmigungen usw.) verfügt, die erforderlich sind, um die auf den Produkten zu druckende (zu reproduzierende) Marke zu verwenden, zu vervielfältigen und dem Verkäufer zur Ausführung der Bestellung bereitzustellen. Diese Berechtigung muss eine Erklärung enthalten, dass der Markeninhaber (der Käufer oder ein sonstiger Dritter) seine Zustimmung zur Reproduktion der Marke auf den Produkten erteilt und berechtigt ist, den Verkäufer mit der Herstellung der Produkte mit dieser Marke zu beauftragen. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer entsprechende Nachweisdokumente anzufordern, und der Käufer verpflichtet sich, diese vorzulegen. Stellt der Käufer die vorgenannten Dokumente bezüglich der Marke nicht zur Verfügung, ist der Verkäufer berechtigt, die Bestellung ohne nähere Begründung abzulehnen.
8.2. Ist die Bestellung bestätigt und die Produkte werden hergestellt oder wurden bereits hergestellt, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr dafür, dass sämtliche für das Tätigkeitsfeld des Käufers relevanten gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Kennzeichnung/Markierung und Handhabung der Produkte eingehalten werden. Ebenso gewährleistet der Verkäufer nicht, dass eine gemäß den Anforderungen und Spezifikationen des Käufers ausgeführte Bestellung keine Rechte Dritter verletzt. Die Anforderungen und Spezifikationen des Käufers werden ohne Prüfpflicht beachtet, und der Verkäufer haftet nicht für die Befolgung von Anweisungen und/oder Angaben des Käufers.
8.3. Mit der Auftragsbestätigung räumt der Käufer dem Verkäufer das Recht ein, den Namen und das Logo des Käufers oder die Reproduktion (das Bild) des Produkts für Werbezwecke des Verkäufers zu verwenden. Diese Werbezwecke umfassen die Veröffentlichung von Fotografien und Videos auf der Website des Verkäufers, in sozialen Netzwerken und in gedruckten Materialien des Verkäufers, die Bereitstellung von Referenzmustern an Dritte sowie die Nutzung des Unternehmensnamens, der Bezeichnung oder des Namens des Käufers als Referenz in Verhandlungen des Verkäufers und in sämtlichen Arten von Werbematerialien des Verkäufers.
8.4. Macht ein Dritter gegenüber dem Verkäufer Ansprüche im Zusammenhang mit Schutzrechten des geistigen Eigentums geltend, die die Ausführung der Bestellung betreffen, hat der Käufer den Verkäufer für alle daraus entstehenden Nachteile und/oder Schäden zu entschädigen. - KÜNDIGUNG
9.1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn der Käufer wesentliche Bestimmungen der Bestellung nicht einhält und eine solche Pflichtverletzung nicht innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt der entsprechenden schriftlichen Mitteilung des Verkäufers behebt. In jedem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Produkte abzunehmen und zu bezahlen, die bereits bestellt wurden und deren Herstellungsprozess begonnen hat, sofern der Verkäufer in der Lage ist, die bestätigte Bestellung oder einen Teil davon zu erfüllen.
9.2. Der Verkäufer kann die Bestellung jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (i) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder deren Einstellung androht oder in Liquidation geht, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird oder wenn ein Verwalter oder Liquidator über Teile des Vermögens des Käufers bestellt wird; oder (ii) wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Bestellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder staatlicher Maßnahmen unmöglich wird. - HAFTUNG
10.1. Die Haftung des Verkäufers ist auf unmittelbare Schäden beschränkt, die dem Käufer infolge einer Verletzung der Bestellung entstehen. Der Verkäufer haftet nur, wenn ihm ein Verschulden an der Nichterfüllung zur Last gelegt werden kann. Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer für entgangenen Gewinn des Käufers oder für sonstige mittelbare oder Folgeschäden oder sonstige spekulative oder unvorhersehbare Verluste. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Schäden an nachfolgenden Produkten, wenn die Produkte vom Käufer oder von Dritten weiterverarbeitet und/oder im Herstellungs- oder Verpackungsprozess verwendet werden, es sei denn, solche Schäden sind ausschließlich und unmittelbar auf Qualitätsmängel der Produkte zurückzuführen, die die in Abschnitt 3 dieser Bedingungen zulässigen Toleranzen überschreiten.
10.2. Schadensersatzansprüche – einschließlich außervertraglicher Ansprüche – des Käufers sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer, seinen Mitarbeitern oder sonstigen vom Verkäufer eingeschalteten Personen lediglich leichte Fahrlässigkeit (geringfügige Pflichtverletzung) zur Last fällt, es sei denn, die verletzte Pflicht ist für die Erreichung des Zwecks der Bestellung von wesentlicher Bedeutung.
10.3. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Verkäufer nicht für Ansprüche Dritter (z. B. Endkunden oder Nutzer des Käufers) im Zusammenhang mit den Produkten, einschließlich Ansprüchen der Parteien, an die die Produkte vom Käufer weiterverkauft oder übertragen wurden. Sollte eine Haftung für solche Ansprüche Dritter dem Verkäufer rechtlich zugeordnet werden können, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 (einem) Geschäftstag nach Erhalt eines solchen Anspruchs schriftlich zu informieren. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, ist der Verkäufer von jeglicher Haftung befreit, selbst wenn eine solche rechtlich gegeben wäre.
10.4. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der bestätigten Bestellung gemäß den Anweisungen/Spezifikationen der Bestellung, welche auf der Qualität, Menge, dem Sortiment, der Güte und den Eigenschaften basieren, die in der technischen Dokumentation/Produktionsinformation und dem Datenblatt des Verkäufers beschrieben sind.
10.5. Der Verkäufer haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber Dritten für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder eine Nutzung der Produkte entgegen den Spezifikationen und Angaben in der technischen Dokumentation/Produktionsinformation und dem Datenblatt des Verkäufers (nicht bestimmungsgemäße Verwendung) entstehen, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich und ausschließlich für die betreffende Bestellung schriftlich bestätigt, dass die Produkte für die vom Käufer angegebene Nutzung/Kundenanwendung geeignet sind.
10.6. Anwendungsbezogene technische Beratung des Verkäufers – sei sie mündlich, schriftlich oder durch Versuche erteilt – erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch unverbindlich, auch wenn Schutzrechte Dritter berührt sein können. Sie entbindet den Käufer nicht von der Pflicht, die vom Verkäufer gelieferten Produkte selbst auf ihre Eignung für die vorgesehenen Prozesse und Zwecke zu prüfen. Anwendung, Gebrauch und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
10.7. Die maximale Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer wegen Verletzung der Bestellung ist auf den Preis der Produkte begrenzt, aus denen der Anspruch entstanden ist, und weiter auf den Betrag beschränkt, der für diese Produkte tatsächlich an den Verkäufer bezahlt wurde, bevor die Nichterfüllung bekannt wurde. - HÖHERE GEWALT
11.1. Der Verkäufer und der Käufer haften nicht für die Nichterfüllung der Bestellung, sofern diese auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören insbesondere Gesetzesänderungen, behördliche Vorschriften, Maßnahmen von staatlichen Behörden, staatlicher Verwaltung oder kommunalen Institutionen, Unruhen, militärische Operationen, Naturkatastrophen, ausdrückliche oder stillschweigende Sanktionen gegen das Ursprungsland der Produkte oder ihrer Materialien sowie sonstige Fälle höherer Gewalt. Der Verkäufer und der Käufer sind verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen unverzüglich nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufzunehmen. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Tage an, können der Verkäufer und der Käufer die Bestellung durch schriftliche Mitteilung kündigen.
11.2. Ein Mangel an finanziellen Mitteln sowie Feuer, Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung von Eigentum oder ähnliche Ereignisse gelten nicht als höhere Gewalt, wenn sie durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers verursacht wurden oder wenn ein Dritter gegenüber dem Käufer für solche Ereignisse verantwortlich ist. - VERTRAULICHKEIT, ANWENDBARES RECHT, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
12.1. Der Inhalt der Bestellung sowie alle Informationen, die dem Verkäufer oder dem Käufer vor oder nach der Bestätigung der Bestellung bekannt geworden oder übermittelt worden sind, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine solche Offenlegung ist nach geltendem Recht erforderlich oder für die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Bestellung festgelegten Verpflichtungen notwendig. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind.
12.2. Für die Auslegung und Umsetzung der Bedingungen und der Bestellungen gilt das Recht der Republik Litauen. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Bestellungen bemühen sich der Verkäufer und der Käufer einvernehmlich zu lösen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, sind Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche nach den Gesetzen der Republik Litauen vor Gericht in der Stadt Vilnius, Republik Litauen, zu verhandeln.
12.3. Alle Mitteilungen, Anfragen und sonstige Korrespondenz erfolgen in englischer Sprache und müssen per E-Mail, persönlich (z. B. durch Kurier) oder per eingeschriebenem Brief übermittelt werden.
12.4. Der Verkäufer und der Käufer sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte oder Pflichten aus der Bestellung an Dritte abzutreten, mit Ausnahme des Rechts des Verkäufers, Forderungen gegenüber dem Käufer zum Zwecke des Forderungseinzugs (z. B. durch Nutzung von Inkassodienstleistungen) an Dritte abzutreten.
12.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bedingungen einseitig zu ändern und wird den Käufer über die Änderungen der Bedingungen informieren.
Datiert 13.12.2023